Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der JO Business Services GmbH
für Leistungen im Bereich Recruiting, Bewerbermanagement, Lohnabrechnung und Buchhaltung, HR- und Unternehmensberatung sowie Training gegenüber Unternehmen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der JO Business Services GmbH (nachfolgend „JO Business Services“ oder „Auftragnehmer“) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen aus den Bereichen HR Services (u. a. Personalrecruiting, Bewerbermanagement, Personaladministration, Employer Branding), Lohnabrechnung und Buchhaltung (u. a. Lohn- und Gehaltsabrechnung, Finanz-, Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung), HR- und Unternehmensberatung (u. a. Prozessentwicklung und -verbesserung, Personalführung, Personalentwicklung, Unternehmensentwicklung) sowie Training und Coaching, die zwischen JO Business Services und ihren Auftraggebern geschlossen werden.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als JO Business Services ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um vergleichbare Rechtsgeschäfte handelt, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
5. Angebote von JO Business Services sind freibleibend und stellen noch kein bindendes Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
6. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von JO Business Services schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder JO Business Services eine Auftragsbestätigung übersendet. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.
7. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsumfang
8. Der Umfang der von JO Business Services zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Je nach Auftrag können hierzu insbesondere zählen:
● HR Services: Active Sourcing, Bewerbervorauswahl und Screening, Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen, Bewerbermanagement, Personaladministration, Erstellung von Stellenausschreibungen sowie Employer-Branding-Leistungen;
● Lohnabrechnung und Buchhaltung: Lohn- und Gehaltsabrechnung, Finanzbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, sowie die Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien des Auftraggebers;
● HR- und Unternehmensberatung: Prozessentwicklung und -verbesserung, Beratung zu Personalführung und Personalentwicklung, Unternehmensentwicklung sowie Prozessoptimierung mittels Digitalisierung und KI;
● Training: Konzeption und Durchführung von Trainings, Schulungen und Coachings zur Personalentwicklung, in Präsenz, online oder in hybrider Form.
9. JO Business Services erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen, sorgfältigen und fachkundigen Beratungs- bzw. Dienstleistungstätigkeit. Geschuldet wird eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB; ein bestimmter Erfolg — insbesondere die erfolgreiche Besetzung einer Stelle, der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem vorgeschlagenen Kandidaten oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis einer Beratungs- oder Trainingsleistung — wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
10. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung und ggf. einer gesonderten Vereinbarung über die daraus resultierenden Kosten.
§ 4 Besondere Bestimmungen für Lohnabrechnung und Buchhaltung
11. Die Leistungen von JO Business Services im Bereich Lohnabrechnung und Buchhaltung umfassen die technische Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie buchhalterische Erfassungs- und Abstimmungstätigkeiten. Diese Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) bzw. Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
12. Der Auftraggeber bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zugrunde liegenden Personal- und Geschäftsvorfälle sowie für die fristgerechte Erfüllung sämtlicher steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und handelsrechtlicher Melde-, Zahlungs- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich an JO Business Services übertragen wurden.
13. Arbeitet JO Business Services im Auftrag oder auf Vermittlung einer Steuerkanzlei bzw. gemeinsam mit dieser für einen gemeinsamen Mandanten, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Abstimmungen zwischen JO Business Services und der jeweiligen Steuerkanzlei (insbesondere zu Fristen, Datenübergaben und Zuständigkeiten) rechtzeitig erfolgen. JO Business Services haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die auf einer unzureichenden Abstimmung mit Dritten beruhen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.
14. JO Business Services verarbeitet im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Auftraggebers (u. a. Gehaltsdaten, Bankverbindungen, Sozialversicherungsdaten). § 9 dieser AGB (Datenschutz und Auftragsverarbeitung) gilt hierfür entsprechend.
15. Für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder sonstige Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Erlaubnis nach § 3 StBerG vorbehalten sind, ist eine gesonderte Beauftragung eines Steuerberaters durch den Auftraggeber erforderlich; JO Business Services vermittelt hierzu auf Wunsch den Kontakt zu Partnerkanzleien.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen und Training
16. Beratungsleistungen erbringt JO Business Services auf Basis der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Empfehlungen und Konzepte stellen fachliche Einschätzungen dar; die Entscheidung über deren Umsetzung liegt beim Auftraggeber. Für den wirtschaftlichen Erfolg einer umgesetzten Empfehlung wird keine Gewähr übernommen.
17. Bei Trainings, Schulungen und Coachings werden Termin, Ort bzw. Format (Präsenz, online, hybrid), Dauer, Teilnehmerzahl und Inhalte im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt.
18. Eine Verschiebung oder Absage eines vereinbarten Trainingstermins durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage kann JO Business Services eine angemessene Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen, sofern die freigehaltene Kapazität nicht anderweitig genutzt werden kann; der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
19. Trainingsunterlagen und Schulungsmaterialien dürfen vom Auftraggeber und den teilnehmenden Personen ausschließlich zu internen Schulungszwecken genutzt werden; eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JO Business Services.
20. JO Business Services ist berechtigt, bei Verhinderung der vorgesehenen Trainerin/des vorgesehenen Trainers (z. B. durch Krankheit) eine gleichwertig qualifizierte Vertretung einzusetzen oder den Termin nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verschieben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
21. Der Auftraggeber stellt JO Business Services alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z. B. Anforderungsprofile, Stellenbeschreibungen, Ansprechpartner) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
22. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, ist JO Business Services berechtigt, die vereinbarten Termine entsprechend anzupassen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
23. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Stellenanforderungen und Auswahlkriterien (insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG) selbst verantwortlich.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
24. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Zeit- bzw. Projektbasis (z. B. nach Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar); eine erfolgsabhängige Vergütung (Vermittlungsprovision) wird nicht vereinbart, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anderweitig festgelegt.
25. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
26. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
27. Bei Zahlungsverzug ist JO Business Services berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Erstattung angefallener Mahnkosten zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
28. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. laufende Betreuung, Retainer-Modelle) erfolgt die Abrechnung im vereinbarten Rhythmus (z. B. monatlich).
29. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
30. Bei Einzelaufträgen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
31. Bei Verträgen mit laufender Betreuung (Dauerschuldverhältnisse) gilt die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
32. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
33. Kündigungen bedürfen der Textform.
34. Im Falle einer Kündigung besteht Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
35. Im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere im Bewerbermanagement, verarbeitet JO Business Services personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern (z. B. Namen, Kontaktdaten, Lebensläufe, Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen) im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
36. Soweit JO Business Services hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, die insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO regelt.
37. JO Business Services trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der verarbeiteten Bewerberdaten zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme.
38. Der Auftraggeber bleibt im Verhältnis zu den betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO) verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
39. JO Business Services setzt zur Leistungserbringung ggf. Subunternehmer bzw. weitere Auftragsverarbeiter ein (z. B. Softwareanbieter für Bewerbermanagement-Systeme). Der Auftraggeber wird über den Einsatz solcher Subunternehmer im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung informiert und stimmt diesem — soweit im AVV vorgesehen — vorab zu.
40. Bewerberdaten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck der Personalgewinnung verwendet und nach Abschluss des jeweiligen Auswahlverfahrens bzw. nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder Einwilligung der betroffenen Person besteht.
41. Beide Parteien verpflichten sich, ihre jeweiligen Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten aus dem Vertragsverhältnis haben, auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu verpflichten.
42. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach) informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig, um den gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) nachkommen zu können.
§ 10 Vertraulichkeit
43. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Bewerberdaten, Konditionen und interne Prozesse — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
44. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
45. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verschulden der jeweiligen Partei öffentlich bekannt werden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 11 Gewährleistung
46. JO Business Services erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand fachlicher Erkenntnisse und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
47. Da JO Business Services eine Dienstleistung und keinen bestimmten Erfolg schuldet, richten sich etwaige Mängelansprüche nach den allgemeinen Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Ein Anspruch auf Nacherfüllung im werkvertraglichen Sinne besteht nicht.
48. Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform gegenüber JO Business Services anzuzeigen.
§ 12 Haftung
49. JO Business Services haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JO Business Services, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
50. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte, haftet JO Business Services bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
51. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
52. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 82 DSGVO), bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte
53. Sofern JO Business Services im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Werke erstellt (z. B. Texte, Konzepte oder Materialien im Bereich Employer Branding, Beratungskonzepte oder Trainings- und Schulungsunterlagen), räumt JO Business Services dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Trainingsunterlagen gilt ergänzend § 5 Abs. 4 dieser AGB.
54. Eigene Konzepte, Methoden, Vorlagen und Arbeitsweisen von JO Business Services, die unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt wurden, bleiben Eigentum von JO Business Services.
§ 14 Schlussbestimmungen
55. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
56. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von JO Business Services.
57. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.
58. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.
Stand: [01.06.2026] — JO Business Services GmbH
JO Business Services GmbH
Am Bolzenbacher Kreuz 10a
51789 Lindlar
E-Mail: kontakt@jo-b-s.de
02266 – 47991-00
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HRB 121378
Steuer Id.: DE450785572
Geschäftsführer: Joscha Steinseifer, Oliver Brandt
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Redaktionell verantwortlich:
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